Zuschüsse und Rabatte

Zuschüsse der Pflegekasse

Verhinderungspflege

Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612,- € vom Pflegeanteil.

Kurzzeitpflege

Zusätzlich zur Verhinderungspflege können auch 50% (maximal 887,- €) des Kurzzeitpflegeanspruchs als Verhinderungspflege geltend gemacht werden. Das heißt, dass ein Pflegeanteil bis zu 2.499,- € über die Pflegekasse abgedeckt werden kann.

Sachleistungen

Was Ihr ambulanter Pflegedienst während des Urlaubs nicht abrechnet, kann für Ihre Pflege im Urlaub eingesetzt werden.

Entlastungsleistungen

Ihren Anspruch von 125,- € monatlich können Sie ansparen. Im Anschluss an Ihre Reise erstellen wir Ihnen eine detallierte Rechnung, mit der Sie sich die Kosten, die durch unsere Betreuung entstanden sind, von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen können.

Zuschüsse des Fördervereins

Gäste mit einem niedrigen Einkommen haben die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss beim Förderverein Urlaub & Pflege e.V. zu beantragen. Wir möchten Sie motivieren, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es ist uns ein großes Anliegen, dass Ihre Reiseträume nicht an finanziellen Problemen scheitern.

Förderanträge können Sie sich hier herunterladen oder rufen Sie uns an: 02504 / 73 96 045.

Rabatte

Frühbucherrabatt 1: 100,- € auf den regulären Urlaubsanteil

für Gäste, die sich bis zum 31.12.2022 für 2023 verbindlich anmelden.

Frühbucherrabatt 2: 50,- € auf den regulären Urlaubsanteil

für Gäste, die sich bis 5 Monate vor Reisebeginn verbindlich anmelden.

Treuerabatt: 50,- € auf den regulären Urlaubsanteil

für Gäste, die schon 2022 an einer unserer Reisen teilgenommen haben.

Ermäßigung bei eigener Anreise: 50,- € pro Person

für Gäste, die ihre Anreise selber organisieren.

Ermäßigung bei der Pflege durch Angehörige

  • Angehörige, die die Grund- und Behandlungspflege vollständig selbst übernehmen, erhalten einen Rabatt auf den Pflegeanteil laut Preistabelle
  • Angehörige, die die Pflege und Begleitung vollständig selbst übernehmen, erhalten 250,- € Rabatt auf den Urlaubsanteil für Angehörige; der Pflegeanteil entfällt

Rabatte gelten nicht bei Individualreisen und nur für Gäste mit Pflegebedarf.

Stand: 22.11.2022